Erklärung zur Barrierefreiheit für Dienstleistungen
Im Rahmen unserer Barrierefreiheitserklärung möchten wir Ihnen einen Überblick über den Stand der Vereinbarkeit der unten beschriebenen Dienstleistung(en) mit den Anforderungen der Barrierefreiheit nach gesetzlichen Vorschriften (insbesondere mit dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz – BFSG) geben.
Angaben zum Dienstleistungserbringer
Paul`s 50`s
Paul Zubec
In den Ellern 15-15a
32584 Löhne-Obernbeck
Nordrhein-Westfalen
Allgemeine Beschreibung der Dienstleistung
Verkauf von Jukeboxen, Flipperautomaten, Blechschildern, Deko unserem Shop www.pauls50s.de
Erläuterungen zur Durchführung der Dienstleistung
Über unsere Website www.pauls50s.de bieten wir Jukeboxen, Flipperautomaten, Blechschildern, Deko zum Kauf an. Sie können sich in unsere Newsletter eintragen. Über unseren Online-Shop können Sie Artikel Ihrer Wahl kaufen und sich zusenden lassen.
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Die oben genannte Dienstleistung ist teilweise mit dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) vereinbar.
Folgende Teile/Inhalte/Funktionen der Dienstleistung sind nicht barrierefrei:
Einige Audio- und Videoinhalte verfügen nicht über Untertitel. PDF-Dokumente sind nicht immer mit einem Screenreader bedienbar. Eine Newsletter Anmeldungen ist nicht barrierefrei möglich. Eine Tastaturbedienbarkeit ist nicht für alle Bereiche gewährleistet.
Nicht barrierefreie Teile der Dienstleistung – Umsetzungsfristen
Wir sind darum bemüht, die Videoinhalte bis Ende 2025 mit Untertiteln zu versehen. Wir arbeiten daran, die Anmeldung zum Newsletter zeitnah barrierefrei anbieten zu können. Eine genaue Angabe können wir momentan nicht machen.
Erstellung der Barrierefreiheitserklärung
Datum der Erstellung der Barrierefreiheitserklärung: 03.06.2025
Datum der letzten Überprüfung der o. g. Leistungen hinsichtlich der Anforderungen zur Barrierefreiheit: 06.05.2025
Einschätzung zum Stand der Barrierefreiheit
Die Einschätzung zum Stand der Barrierefreiheit beruht auf unserer Selbsteinschätzung.